Zulassungsverfahren

Die formale Erfüllung der Hochschulzugangsberechtigung sowie die Einsendung der vollständigen Bewerbungsunterlagen, insbesondere des Motivationsschreibens, sind Voraussetzungen, um in das Zulassungsverfahren aufgenommen zu werden. Einschlägige berufspraktische Erfahrungen oder ein Vorstudium in medizinnahen Fächern wirken sich in besonderem Maße positiv auf das Bewerbungsverfahren aus.

Sie können sich jederzeit um einen Studienplatz im Fach Humanmedizin an der HMU bewerben, wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihre Bewerbung frühzeitig abzusenden. Bewerber:innen, die ihre Allgemeine Hochschulreife erst nach dem Zeitpunkt der Bewerbung erhalten, können vorbehaltlich des erfolgreichen Bestehens der Abiturprüfung an dem Auswahlverfahren teilnehmen. Alle Informationen zu Ihren Bewerbungsunterlagen finden Sie am Ende dieser Seite.

Wir möchten Sie persönlich kennenlernen.

Das dreistufige Auswahlverfahren an der HMU besteht aus einem schriftlichen Mediziner:innentest, einem Gruppengespräch mit Fallsimulation und einem Einzelgespräch.

Ein Gruppengespräch wird aufgrund der virtuellen Durchführung nicht stattfinden und die Fallsimulation wird daher inhaltlich in das Einzelgespräch integriert.

Der schriftliche Test im Rahmen des Zulassungsverfahrens

In einem 90-minütigen schriftlichen Test wird vorwiegend naturwissenschaftliches Grundlagenwissen mittels Multiple-Choice-Fragen aus den Gebieten Biologie, Chemie, Physik und Mathematik geprüft. Aus Gründen der Vergleichbarkeit müssen alle Bewerber:innen den hochschulinternen Mediziner:innentest der HMU absolvieren. Extern durchgeführte Testverfahren, z.B. der Test für Medizinische Studiengänge (TMS), können leider nicht anerkannt werden. Die Ergebnisse des schriftlichen Tests fließen zu 25 Prozent in die Entscheidung über eine Zulassung ein. Allerdings sollten Sie sich nicht darauf verlassen, in den folgenden Abschnitten des Auswahlverfahrens zu bestehen. Diese Rechnung könnte nicht aufgehen. Geben Sie Ihr Bestes im Test und bereiten Sie sich gut vor.


Das Auswahlgespräch im Rahmen des Zulassungsverfahrens

Zu den Auswahlgesprächen gehört ein 20-minütiges Einzelgespräch sowie eine circa 30-minütige Fallsimulation, die als Gruppengespräch durchgeführt wird. Neben fachgebundenen Fragen wird den Studienbewerber:innen die Gelegenheit gegeben, die persönliche Eignung, Motivation und Belastbarkeit für das Studium der Medizin nachzuweisen. Auch Aspekte wie soziales Engagement sowie Ausbildungen, bereits absolvierte Studiengänge oder Vorerfahrungen in Gesundheitsfachberufen werden hier berücksichtigt. Die Fallsimulation in der Gruppe und das Auswahlgespräch fließen zu 75 Prozent in die Entscheidung über die Aufnahme in den Studiengang ein.

Weitere Informationen

Bei Vollständigkeit Ihrer Bewerbung und Erfüllung der formalen Zugangsvoraussetzungen werden Sie dem nächsten Auswahlverfahren zugeordnet, für das Plätze verfügbar sind. Alle Teilnehmer, die das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert haben, erhalten einen Studienplatz je nach Verfügbarkeit für das nächstmögliche Semester.

Auswahlverfahren - Termine

19.01.2023 – 20.01.2023
09.03.2023 – 10.03.2023
Ihre Bewerbungsunterlagen

 

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Zulassungsantrag
  • Tabellarischer Lebenslauf und ein aktuelles digitales Passfoto
  • Hochschulzugangsberechtigung – Zeugnis
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), bei ausländischen Studierenden Identity-Card
  • ggf. Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung, bisher ausgeübte Tätigkeiten oder soziales Engagement
  • Studienbuch bzw. Studienabschlusszertifikat, sofern der Bewerber an anderen Hochschulen/ Universitäten bereits studiert hat
  • Motivationsschreiben (max. 4 DIN-A4-Seiten):
    • Welche Eckpunkte Ihrer bisherigen Entwicklung und welche Erfahrungen motivieren Sie, Medizin zu studieren?
    • Was ist Ihre persönliche berufliche Planung, wo soll Sie das Medizinstudium hinführen, was ist Ihr Ziel?

Hinweis: Für die Aufnahme von Bewerbern mit ausländischen Studienabschlüssen müssen alle Bewerbungsunterlagen sowie zulassungsrelevante Dokumente (Zeugnisse, Vitas, Praktikumsnachweise, Modulbeschreibungen) in die deutsche Sprache übersetzt werden und diese Übersetzungen amtlich beglaubigt sein. Zudem ist ein »Sprachnachweis Deutsch, Level C1« (Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) notwendig.

Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.